Externe Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Sie sind berechtigt, sich jederzeit an eine der folgenden externen Meldestellen zu wenden, wenn Sie Informationen zu einem Verstoß in unserem Unternehmen oder bei einem Unternehmen, in welchem Sie in beruflicher Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit stehen, erlangen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie dennoch ermutigen möchten, dass Sie sich zuerst an unsere interne Meldestelle wenden, Sie sind im Rahmen dessen genauso gut geschützt und Ihre Identität wird durch die Mitarbeiter der Meldestelle vertraulich behandelt. Gemäß §7 Abs. 1 HinSchG ist der Weg über die interne Meldestelle zu bevorzugen, insofern zu erwarten ist, dass intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und auch Sie nicht mit Repressalien rechnen müssen, durch bspw. ungeeignete Mitarbeiter in der internen Meldestelle. Einen Hinweis können Sie über unsere interne Meldstelle bei der Fa. vimopro einreichen.

Die externen Meldestellen sind je nach Art des Verstoßes unterschiedlich zuständig. Eine Übersicht erhalten Sie hier:

Bundeskartellamt

Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 228 / 9499 - 0
Telefax: +49 228 / 9499 – 400

Das Bundeskartellamt ist Meldestelle für Hinweise zu folgenden Themen:

  • auf verbotene wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Unterneh-men (Kartellverbot) zwischen Wettbewerbern (horizontal) oder zwischen Lieferanten und Abneh-mern (vertikal)
  • auf verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen oder Unternehmen mit relati-ver oder überlegener Marktmacht (Missbrauchsaufsicht),
  • auf weitere Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen (z.B. Aufrufe zu Liefer- oder Bezugs-sperren, Zuwiderhandlungen gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot oder Zuwider-handlungen gegen Anordnungen des Bundeskartellamts),
  • auf verbotenes Verhalten großer Online-Plattformen als Gatekeeper (einschließlich Verstöße ge-gen das Gesetz zum Schutz digitaler Märkte (Digital Markets Act))

Hinweise sind einzureichen über: Bundeskartellamt - Hinweise auf Verstöße

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 228 / 4108 – 2355

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist Meldestelle für Hinweise zu folgenden Themen:

  • Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen
  • Verstöße im Bereich Finanzprodukte
  • Verstöße im Bereich Finanzmärkte
  • Verstöße im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Hinweise sind einzureichen über: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht - Zugang zur Hinweisgeberstelle

Bundesamt für Justiz

Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Telefon: +49 228 / 99410 - 40
Telefax: +49 228 / 410 - 5050

Das Bundeskartellamt ist Meldestelle für Hinweise zu folgenden Themen:

Das Bundesamt für Justiz ist für alle anderen Arten von Verstößen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz zuständig. Diese Meldestelle leitet im Zweifel auch Meldungen, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, an die anderen Meldestellen weiter.

Hinweise sind einzureichen über: Bundesamt für Justiz - Externe Meldestelle des Bundes